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Häufige Fragen

 

 

Kosten/Gebühren

Die Vergütung für unsere Tätigkeit richtet sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Einen ersten Überblick und Zugriff zum Gesetzestext erhalten Sie über dies Stichwort bei Wikipedia. Im Grundsatz gilt: Die Vergütung in Zivilsachen ist abhängig vom Streitwert, nicht vom Aufwand, es kostet also gleich, ob wir zwei Briefe schreiben oder fünfzig. Die Kosten der ersten Beratung sind gegenüber Verbrauchern begrenzt auf 190 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Wir rechnen in der Kanzlei prinzipiell nicht nach Zeitaufwand ab. Wenn Sie dies wünschen, sollten Sie es beim Erstkontakt ansprechen.

 

Rechtsschutzversicherung

Bitte bringen Sie, wenn Sie rechtsschutzversichert sind, eine Kopie des Versicherungsscheins (Police) mit. Regelmäßig haben Sie Rechtsschutz für Mietrecht, Verkehrsunfälle, Arbeitsrecht und die alltäglichen Verträge.

Beachten Sie aber, dass die meisten kostenträchtigen Streitfälle, also diejenigen mit den erfahrungsgemäß hohen Streitwerten, von den Versicherungsverträgen ausgeschlossen sind, insbesondere Scheidungen (obschon der Rechtsschutz sich missverständlich „Familienversicherung” nennt), Erbrechtsfälle und Streitigkeiten über genehmigungspflichtige Bauten. Die Einzelheiten entnehmen Sie den sogenannten Ausschlussklauseln Ihres Versicherungsvertrages. Für diese Fälle wird aber in der Regel zumindest die erste Beratung bezahlt. Keine Deckung besteht, wenn darüber hinaus Schriftverkehr begonnen werden muss.

 

Beratungshilfe

Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, die das Beratungsgespräch deckt, und ansonsten mittellos sind, bewilligt Ihnen das Amtsgericht Beratungshilfe (einen ersten Überblick finden Sie unter dem Stichwort bei Wikipedia). Diese müssen Sie prinzipiell vor dem Erstgespräch beantragen. Nachträgliche Bewilligung ist eher schwierig. Ob die Voraussetzungen der Bewilligung für Sie vorliegen, erfragen Sie zweckmäßigerweise beim Amtsgericht, das für Ihren Wohnort zuständig ist.

 

Prozesskostenhilfe

Sollte es zum Rechtsstreit kommen oder sollten Sie bereits verklagt sein, kommt bei entsprechenden Einkommensverhältnissen Prozesskostenhilfe in Betracht. Dies gilt auch bei normalen Scheidungen. Die Einzelheiten sollten Sie mit dem Anwalt besprechen.

 

Welche Unterlagen mitbringen?

Bringen Sie bitte zum ersten Gespräch, wenn möglich, alle Unterlagen mit, die Ihren Fall betreffen, insbesondere Verträge, Testamente, Schriftverkehr, gerichtliche Verfügungen usf. Es ist sehr misslich, wenn die Besprechung abgebrochen werden muss, weil Unterlagen fehlen.

Hier die nötigen Formulare zum Download

 

Steuerliche Beratung

Alltägliche Steuerfragen können wir in der Regel selbst beantworten, wenn es schwieriger wird, arbeiten wir mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen.